Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 KJHG unterstützt durch intensive Betreuung und Begleitung Familien und alleinerziehende Elternteile in ihren erzieherischen Aufgaben, bei der Bewä ltigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen.
Sozialpädagogische Familienhilfe beinhaltet „Hilfe zur Selbsthilfe", die aktive Mitarbeit der Familie ist dabei Voraussetzung. Probleme werden vertraulich behandelt. Familienhelfer unterliegen der Schweigepflicht.
Ein weiteres Angebot der Familienhelfer ist die Erziehungsbeistandschaft nach § 30 KJHG. Das Kind oder der Jugendliche soll bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützt werden. Dabei ist die Verselbständigung unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie zu fördern.
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